Erbenermittlung
Der Aufgabenkreis Ermittlung der Erben umfasst nicht nur die einfache Erbenermittlung im Rahmen der gerichtlichen Nachlasspflegschaft, sondern damit verbunden auch die Nachweisführung der Rechtsnachfolge im Rahmen eines Erbscheinverfahrens.
Eine Erbenermittlung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn der Nachlass genügend Vermögen beinhaltet, nachdem mögliche offene Forderungen in Abzug gebracht wurden und das Nachlassgericht den Nachlasspfleger explizit mit dem Aufgabenkreis „Ermittlung der Erben“ betraut hat.
Wer im Rahmen einer Erbenermittlung durch einen Nachlasspfleger als potenzieller Erbe ausfindig gemacht wird, muss daher keine Angst davor haben Schulden zu erben: Ist ein Nachlass überschuldet, wird keine Erbenermittlung aufgenommen!
Der Aufwand einer Erbenermittlung kann zu Beginn oft nur geschätzt werden. Sofern sich die Ermittlungen auf einen begrenzten geographischen Raum beziehen, lebende Verwandte befragt werden können oder genügend Hinweise im Nachlass aufgefunden werden, kann diese mit Glück in bis zu zwei Jahren abgeschlossen werden. Wenn in der ersten oder zweiten Erbfolgeordnung ermittelt wird (Abkömmlinge des Erblassers respektive dessen Eltern und deren Abkömmlinge), ist die Ermittlung weitgehend übersichtlich. In unserer täglichen Praxis häufig sind jedoch die Fälle, in denen in der dritten oder sogar vierten Erbfolgeordnung ermittelt wird (Großeltern und deren Abkömmlinge respektive sogar Urgroßeltern und deren Abkömmlinge), die Verwandtschaft verstreut wohnt, mögliche Erben sich nicht kennen und Auslandsbezug besteht.
Gelegentlich sind Schicksale ungeklärt, so z. B. bei vermissten Soldaten der Weltkriege. Es gibt viele weitere Fallstricke, die eine Erbenermittlung verkomplizieren können. Vor allem kann die Bearbeitungszeit von Anfragen in Ämtern und Archiven nicht beeinflusst werden. Manche Ermittlungen laufen über mehrere Jahre. Hier wird Geduld auf allen Seiten benötigt.
Daher wird für schwierige Ermittlungen eine entsprechende Fachkenntnis benötigt, die primär nicht juristisch, sondern geschichts- und kulturwissenschaftlich sein muss. Aus diesem Grund ermittelt Herr Meckes als Historiker und Anglist in unserem Haus gerade in schwierigen Fällen die Erben. Mit dem Thema Familienforschung schon im Elternhaus aufgewachsen, bildete er sich nach dem Studium in diversen Bereichen weiter, arbeitete zeitweilig als selbständiger Historiker und Genealoge und verfügt über weitreichende Kenntnisse zum Thema. Die Nutzung aller einschlägigen Portale und Websites sowie die Mitgliedschaft in diversen Vereinen (u.a. CompGen, WGGF, AGOFF) ist dabei selbstverständlich.
Unsere Erfahrungen in der Erbenermittlung erstrecken sich auf zahlreiche Länder auf fast allen Kontinenten. Neben den häufig vorkommenden Auslandsbezügen nach Frankreich, Polen, Großbritannien oder in die USA haben wir bereits Erfahrungen unter anderem in Kanada, Bosnien-Herzegowina, Russland, Portugal, Spanien, Italien, Simbabwe und Thailand gesammelt.