Mediation
Mediation ist definiert als „ein vertrauliches und
strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines
oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich
eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“ §
1 Art. 1 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer
Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
(MediationsG).
Welche Besonderheiten zeichnet die Mediation aus?
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das Verfahren (lat.: Vermittlung) ist freiwillig,
vertraulich, eigenverantwortlich sowie unabhängig
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der Mediator unterstützt die Parteien bei der Suche nach
allseits zufriedenstellenden Lösungen von Konflikten
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das Verfahren ist flexibel im Ablauf, ergebnisoffen für
kreative Lösungen und erheblich weniger zeit- und
kostenintensiv, als ein förmliches Gerichtsverfahren
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die Geschäftsverbindung der Parteien wird durch die
gemeinsam erarbeiteten Lösungen geschont
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Interna werden nicht in die Öffentlichkeit getragen, so dass
ein möglicher Imageverlust verhindert wird
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das Verfahren kann jederzeit von den Parteien beendet
werden, z. B. um dann doch gerichtlich vorzugehen
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Ziel: Ausarbeitung einer gemeinsamen Lösung als win-win
Situation (kein Gefühl des Verlierens)